Abrechnung
Was viele nicht wissen:
Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen der
BimA über den Entlastungsbeitrag (bis zu 131,00 €/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 können die Leistungen der BimA auch über die stundenweise Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Hierfür stehen pro Jahr bis zu 3.539,00 € zur Verfügung.

