Abrechnung

Was viele nicht wissen:

Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen der
BimA über den Entlastungsbeitrag (bis zu 131,00 €/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.



Ab Pflegegrad 2 können die Leistungen der BimA auch über die stundenweise Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hierfür stehen pro Jahr bis zu 3.539,00 € zur Verfügung.


Wir beraten Sie gerne über die finanziellen Möglichkeiten, die Ihnen derzeit zustehen.


Die demnächst zu verabschiedende Pflegereform bleibt abzuwarten.

Wir werden beizeiten die Konditionen aktualisieren.


Selbstverständlich ist auch eine private Abrechnung möglich.