Abrechnung
Was viele nicht wissen:
Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen der BimA über den Entlastungsbeitrag (bis zu 125,00 €/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen der BimA über den Entlastungsbeitrag (bis zu 125,00 €/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 können die Leistungen der BimA
auch über die Verhinderungspflege ohne
Kürzung des Pflegegeldes mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Hierfür stehen pro Jahr bis zu 1.612,00 € zur Verfügung.