Abrechnung
Was viele nicht wissen:

Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen der BimA über den Entlastungsbeitrag (bis zu 125,00 €/Monat) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.


Ab Pflegegrad 2 können die Leistungen der BimA auch über die Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Hierfür stehen pro Jahr bis zu 1.612,00 € zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne über die finanziellen Möglichkeiten, die Ihnen zustehen.

Selbstverständlich ist auch eine private Abrechnung möglich.